Buchpreisbindung

In Österreich (wie auch in anderen europäischen Staaten) sind Bücher preisgebunden.

Die entsprechende gesetzliche Regelung ist im Bundesgesetz über die Preisbindung bei Büchern (BuchPrG) verankert. Dieses schreibt Verlagen bzw. Buchimporteuren/innen vor, dass Bücher nicht unter einem Mindestpreis verkauft werden dürfen, der Preis also nicht unterschritten werden darf. Verlage sind somit verpflichtet, für ihre Neuerscheinungen verbindliche Ladenpreise festzusetzen.

Die Preisbindung umfasst deutschsprachige Bücher, E-Books und Musikalien. Fremdsprachige Bücher, antiquarische Bücher, Schulbücher und Hörbücher unterliegen nicht der Preisbindung.

 

Bundesgesetz über die Preisbindung von Büchern (BuchPrG)

§ 1. Dieses Bundesgesetz gilt für den Verlag und den Import sowie den Handel mit deutschsprachigen Büchern, E-Books und Musikalien. Es zielt auf eine Preisgestaltung ab, die auf die Stellung von Büchern als Kulturgut, die Interessen der Konsumenten an angemessenen Buchpreisen und die betriebswirtschaftlichen Gegebenheiten des Buchhandels bedacht nimmt.

Ausnahmen für (Schul)Bibliotheken

Das Buchpreisbindungsgesetz benennt aber auch einige Ausnahmen. So ist in § 6 geregelt, dass der Buchpreis für den Verkauf an Schulbibliotheken (und öffentlich Bibliotheken) bis zu maximal 10% abweichen darf. Die meisten Buchhändler bieten Schulbibliotheken daher in der Regel diesen gesetzlich erlaubten Rabatt von 10% vom festgelegten Preis an.

Ebenso ausgenommen von der Preisbindung sind Mängelexemplare oder Lagerabverkäufe.

 


 

 

VLB - Verzeichnis lieferbarer Bücher

Das Verzeichnis Lieferbarer Bücher (=VLB) ist die Referenzdatenbank für gebundene Ladenpreise in Österreich und Deutschland.